Ausbau Gartenstraße

Die Hundsänger Gartenstraße wird in zwei Bauabschnitten seit 2012 saniert. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu dem Projekt.

Bauabschnitt II (2017)

Baufortschritt

2016: Beschluss zum II. Bauabschnitt
In seiner Sitzung am 14. Juli 2016 hat der Ortsgemeinderat den Ausbau des zweiten Bauabschnitts beschlossen. Nachfolgend finden Sie den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll.

TOP 4 – Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Gartenstraße – 2. Bauabschnitt von der „Kreisstraße 158 (Obererbacher Straße)“ bis zur Gemeindestraße „Im Bergmorgen“
a) Widmung der Verkehrsanlage
b) Grundsatzbeschluss
c) Festsetzung des Gemeindeanteils
d) Festsetzung des Ausbauprogramms
e) Ablösung des Ausbaubeitrages bzw. Erhebung einer Vorausleistung
Beschlussvorschlag zu a) Widmung der Verkehrsanlage:
Bei der Verkehrsanlage „Gartenstraße“ handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die bereits seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt wird.
Aus der Aktenlage ist jedoch nicht nachvollziehbar, ob diese Verkehrsanlage seinerzeit öffentlich gewidmet wurde. Selbst wenn seinerzeit eine Widmung erfolgt ist, genügt diese nicht den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung an den derartigen Widmungsakt (insbesondere hinsichtlich der Frage der Bestimmtheit, wo eine parzellengenaue Angabe der gewidmeten Fläche gefordert wird).
Da eine Verkehrsanlage den Charakter der Öffentlichkeit im Rechtssinne erst durch eine formell ordnungsgemäße Widmung erlangt und dieser Aspekt eine der Grundvoraussetzungen für eine Beitragserhebung ist, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Widmung der v. g. Verkehrsanlage vor Beginn der Ausbaumaßnahme unbedingt erforderlich und ordnungsgemäß nachzuholen.
Neben dem Ratsbeschluss ist die öffentliche Bekanntmachung einer förmlichen Widmungsverfügung erforderlich.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Gemeinderat, die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraße zu widmen.
Bezeichnung: „Gartenstraße“, Flur 1, Flurstück-Nr.: 342-4
verlaufend von – bis: Einmündung „Obererbacher Straße“ (K154); Flur: 1; Flurstück-Nr.: 314-13, 342-1, 314-6, 317-7, 314-2, 314-4 bis zur Verkehrsanlage „Im Bergmorgen“, Flur: 1; Flurstück-Nr.: 342-3 und Flur: 10; Flurstück-Nr.: 5-17
(siehe rot dargestellte Fläche im Plan)
Tag der Verkehrsübergabe: Nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe und Widmung

Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschlussvorschlag zu b) Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verkehrsanlage “Gartenstraße“ verlaufend von der Einmündung „Obererbacher Straße“ (K 154) bis zur Verkehrsanlage „Im Bergmorgen“ im Jahre 2016 auszubauen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschlussvorschlag zu c) Festsetzung des Gemeindeanteils:
Die Verwaltung empfiehlt daher den Gemeindeanteil, gemäß der herrschenden Rechtsprechung, zwischen 25 % und 35 % festzusetzen.
Der Gemeinderat setzt für den Ausbau der Verkehrsfläche „Gartenstraße“ – verlaufend von der Einmündung „Obererbacher Straße“ (K 154) bis zur Verkehrsanlage „Im Bergmorgen“ einen Gemeindeanteil in Höhe von 35 v. H. fest.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen ? (nach meinen Aufzeichnungen einstimmig)
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen
Beschlussvorschlag zu d) Festsetzung des Ausbauprogramms:
Die Gemeinde beschließt das vom Planungsbüro Brüll & Löwenguth aus Montabaur vorgestellte und mit den Anliegern abgestimmte Ausbauprogramm (Anliegerversammlung vom 21.04.2016) für die Verkehrsanlage „Gartenstraße“ – verlaufend von der Einmündung „Obererbacher Straße“ (K 154) bis zur Verkehrsanlage „Im Bergmorgen“. Die Planung sowie die Baubeschreibung des Planungsbüros ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Beschlussvorschlag zu e) Ablösung des Ausbaubeitrages bzw. Erhebung einer Vorausleistung:
Der Gemeinderat beschließt für den Ausbau der Verkehrsanlage „Gartenstraße“ – verlaufend von der Einmündung „Obererbacher Straße“ (K 154) bis zur Verkehrsanlage „Im Bergmorgen“ – Ablösungsverträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern gemäß den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetz (KAG) und den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Hundsangen abzuschließen.
Grundlage für die Ablösung ist das Submissionsergebnis sowie die vom Planungsbüro Brüll & Löwenguth ermittelten Baukosten und Nebenkosten, abzüglich des festgelegten Gemeindeanteils.
Die Verteilung und Berechnung erfolgt nach der gewichteten Grundstücksfläche (Zuschlag für Vollgeschosse und Artzuschlag).
Der Anteil der Ortsgemeinde Hundsangen an den beitragsfähigen Aufwendungen beträgt 35 v. H.
Die Ortsgemeinde räumt den Anliegern folgende Zahlungsoptionen ein:
1. Zahlung in Raten, Höchstlaufzeit 1 Jahr zinslos, (Abschlagszahlungen sind möglich)
2. Zahlung in Raten bis zu 3 Jahren, das erste Jahr zinslos und ab dem zweiten Jahr mit Zinsen, Zinssatz 3 % über dem Basiszinssatz zum 01.01.2016
In den Fällen, in denen die Ablösungsverträge nicht zustande kommen, wird eine Vorausleistung in voller Höhe des voraussichtlichen endgültigen Ausbaubeitrages erhoben. Die Vorausleistung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen


Bauabschnitt I (2012/2013)

2013: Abschluss der Bauarbeiten

03.08.2013 – Am 17. Juli 2013 wurde die neue Fußgängerampel in Betrieb genommen. Nach Montage der Buswartehalle ist die Baumaßnahme damit weitestgehend abgeschlossen.

2012: Baubeginn
Ausbau der Gartenstraße steht unmittelbar bevor: Baubeginn ist für 25. KW 2012 vorgesehen

11.06.2012 – In Kürze wird mit den Arbeiten zum Ausbau der Gartenstraße begonnen. Im Zuge des Straßenbaus beabsichtigen die Verbandsgemeindewerke auch die Wasser und Abwasserleitungen zu erneuern. Durch die Verlagerung des Einmündungsbereichs der Gartenstraße in die Hauptstraße müssen auch auf einem Teilstück der Hauptstraße / B 8 diese Leitungen erneuert werden. Für den Zeitraum dieser Arbeiten ist eine Vollsperrung der Hauptstraße / B 8 vorgesehen. Hierüber wurde bereits im Mitteilungsblatt der VBG Wallmerod, vom 20. April 2012, berichtet.Die Vollsperrung der Hauptstraße / B 8 ist angeordnete, ab Montag, den 18.06.2012, bis Freitag, den 10.08.2012, für den Bereich, ab der Einmündung Schulstraße bis zur Einmündung Wiesenstraße. In Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden wird der Verkehr großräumig umgeleitet:Die Umleitung in Richtung Wallmerod erfolgt über die K 158, Obererbacher Straße, Umgehungsstraße Dreikirchen, bis zur Verbindungsstraße Nentershausen/Wallmerod (L317) und von dort weiter bis zur B 8.

Der Verkehr aus Richtung Wallmerod kommend in Richtung Limburg wird ab der Einmündung B 8/L 317 über diese nach Nentershausen und anschließend weiter in Richtung Limburg umgeleitet. Fahrzeuge mit Fahrziel Hadamar und Gewerbegebiete Hundsangen werden ab der Einmündung B 8/L 317 über die B 8 weiter bis zur Kreuzung B 8/L314 und dann nach links in Richtung Thalheim geleitet. Fahrzeuge mit dem Ziel Hundsänger Gewerbegebiet fahren weiter auf der B 8 bis zu ihrem Ziel im Gewerbegebiet.

Fahrzeuge aus Richtung Wallmerod, welche als Zielort Elz, Hundsangen-Ortslage und Hadamar haben, werden über die L 317, K 158, Obererbacher Straße, wieder zur B 8, Hauptstraße, und K 154, Schulstraße, geleitet.

Die öffentlichen Bushaltestellen in der Wambachstraße und der Hauptstraße werden während der Zeit der Vollsperrung nicht angefahren. Die durch Hundsangen führenden öffentlichen Buslinien werden während der zuvor genannten Zeit alle über die Gartenstraße, Bergstraße und Wiesenstraße geführt. Mit den Linienbetreibern ist abgesprochen, dass die Haltestelle während dieser Zeit in den Kreuzungsbereich Bergstraße/Steinstraße/Gartenstraße verlegt wird. Die Linienbetreiber werden dazu noch detaillierter informieren.

Der Edeka-Markt kann während der Bauarbeiten in der Hauptstraße nur über die Gartenstraße und die Bergstraße erreicht werden. Die Hundsänger Geschäfte, welche sich im abgesperrten Bereich der B 8 befinden, können alle bedenkenlos erreich werden.

Für die Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten und die Umleitung des Verkehrs bitten die Verbandsgemeindewerke Wallmerod und die Ortsgemeinde Hundsangen um Verständnis. Für weitere Auskünfte und zur Beantwortung von Fragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen Herr NOLL von der Verbandsgemeinde und ich gerne zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass wir eine reibungslose Bauzeit erleben und das Verständnis für die Einschränkungen und Behinderungen vorhanden ist, verbleibe ich

Mit einem freundlichen Gruß

Alois FEIN

2012: Informationen zu Baubeginn und Verkehrsregelung

16.04.2012 – Zum tatsächlichen Ausbau der Gartenstraße sind die ersten ersichtlichen Vorbereitungen getan. Die Häuser „MALLM“ wurden Mitte März abgerissen. Seit dieser Zeit läuft auch die Ausschreibung der Maßnahme. Die Submission ist für Dienstag, den 24. April 2012, terminiert. Die Vergabesitzung für die Maßnahmen der Ortsgemeinde ist für Dienstag, den 08. Mai 2012, vorgesehen. Eine Bürgerversammlung, die auch zur Bekanntgabe weiterer Informationen zu dieser Maßnahme dient, ist für Donnerstag, den 24. Mai 2012, geplant. Der tatsächliche Baubeginn ist für Mitte Juni, Montag, den 18. Juni 2012, vorgesehen.Der Baubeginn der Gartenstraße beginnt zunächst mit einer Vollsperrung der Hauptstraße, B 8, ab der Einmündung Schulstraße bis zur Einmündung Malteserstraße / Gewerbegebiet. Wegen Neuverlegung der Wasser-, Abwasser- und sonstigen Versorgungsleitungen beginnt die Baumaßnahme bereits in der Wambachstraße, etwa in Höhe der Buswartehalle. Auf der B 8 werden Tiefbaumaßnahmen im Bereich der jetzigen Kreuzung B 8 / Gartenstraße / Wambachstraße, in Richtung Elz, etwa bis zum Anwesen der Schreinerei MALLM ausgeführt. Hier muss die Straße über die gesamte Breite geöffnet werden. Über die Flächen der ehemaligen Häuser „MALLM“ verläuft dann die Neutrassierung der Gartenstraße in Richtung Kreuzung Bergstraße / Steinstraße und anschließend weiter bis zur Obererbacher Straße.

Die Umleitung in Richtung Wallmerod ist vorgesehen über die K 158, Obererbacher Straße, bis zur Verbindungsstraße Nentershausen /Wallmerod, L 317 und von dort weiter zur B 8. Der Verkehr aus Richtung Wallmerod kommend in Richtung Limburg, wird ab der Einmündung B 8 /L 317 über diese nach Nentershausen und anschließend weiter in Richtung Limburg umgeleitet. Fahrzeuge mit Fahrziel Hadamar, und Gewerbegebiete Hundsangen, werden ab der Einmündung B 8 / L 317 über die B 8 weiter, bis zur Kreuzung B 8 / L 314 und dann nach links, in Richtung Thalheim geleitet. Fahrzeuge mit Ziel Hundsänger Gewerbegebiet fahren weiter auf der B 8, bis ihrem Ziel im Gewerbegebiet.
Da zur Zeit in Thalheim noch eine Baustelle auf deren Hauptstraße betrieben wird, durfte wegen der Umleitungsstrecke kein früherer Baubeginn in Hundsangen genehmigt werden. Fahrzeuge aus Richtung Wallmerod, die als Zielort Elz, Hundsangen Ortslage und Hadamar haben werden über die L 317, K 158, Obererbacher Straße wieder zur B 8, Hauptstraße und K 154, Schulstraße, geleitet.

Für die Baumaßnahmen ab der Wambachstraße, über die B 8, Hauptstraße, bis auf die neue Trasse der Gartenstraße, ist eine Bauzeit vom Baubeginn, bis spätestens 10. August 2012 vorgesehen.

Während dieser Zeit werden die öffentlichen Bushaltestellen in der Wambachstraße und Hauptstraße nicht angefahren. Die durch Hundsangen führenden öffentlichen Buslinien werden während der zuvor genannten Zeit alle über die Gartenstraße, Bergstraße und Wiesenstraße geführt. Mit den Linienbetreibern ist bereits abgesprochen, dass die Haltestelle während dieser Zeit in den Kreuzungsbereich Bergstraße / Steinstraße / Gartenstraße verlegt wird. Die Linienbetreiber werden dazu noch detaillierter informieren.

Während der erwähnten Zeit kann der EDEKA-Markt mit Fahrzeugen nur über die Garten- und Bergstraße erreicht werden.

Die geschätzte Bauzeit für die Gesamtmaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ bis zur Obererbacher Straße dauert ca. 9 Monate.

Wir müssen davon ausgehen, dass es während dieser Zeit zu Behinderungen Einschränkungen auf den der Baustelle nahegelegenen Straßen kommen wird. Die Ortskundigen werden gebeten, während dieser Zeit den Baustellenbereich zu umfahren oder Erledigungen zu Fuß zu erledigen. Die Anwohner des Baustellenbereichs möchte ich bereits jetzt schon darauf hinweisen, dass sie während der Bauzeit mit Behinderung und Belästigungen rechnen müssen. Ich gehe davon aus, dass die ausführende Firma die baubedingten Belästigungen und Einschränkungen auf ein Minimum reduziert.

Für weitere Auskünfte und zur Beantwortung von Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

In der Hoffnung, dass wir eine reibungslose Bauzeit erleben und das Verständnis für die Einschränkungen und Behinderungen vorhanden ist, verbleibe ich

Mit einem freundlichen Gruß

Alois FEIN

2011: Die Pläne zum Ausbau
Öffentliche Bushaltestelle und eine Fußgängerlichtzeichenanlage sollen ebenfalls errichtet werden
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Sept. 2010 fasste die Ortsgemeinde den Beschluss, die Gartenstraße im kommenden Jahr ab der Einmündung Hauptstraße, über die Kreuzung Gartenstraße/Bergstraße/Steinstraße hinweg, bis zur Kreuzung Obererbacher Straße/Gartenstraße auszubauen. Die Maßnahme wird unter „Ausbau Gartenstraße“ I. Bauabschnitt geführt. Gleichzeitig wird beschlossen, dass die Gartenstraße zwischen der Kreuzung Bergstraße/Steinstraße/Gartenstraße und der Einmündung Hauptstraße auf die seitens der Ortsgemeinde Hundsangen neu erworbenen Grundstücke, Flur 1, Parzellen-Nr. 177 und 178, verlegt wird. Dieses ist in den anschließend abgedruckten Plänen bereits eingearbeitet. Durch die Straßenverlegung soll es ermöglicht werden, dass dem einzigen in Hundsangen existierenden Lebensmittelmarkt die notwendige Erweitungsfläche geschaffen wird.
Weiter soll durch die Straßenverlegung die Fläche für eine ÖPNV-Haltestelle in Richtung Limburg bereitgestellt und ebenfalls neu gebaut werden.
Durch die Verlegung der Gartenstraße wird es ermöglicht, dass die mit den zuständigen Verkehrsbehörden und dem Landesbetrieb Mobilität Diez ausgehandelte Lichtzeichenanlage zur Fußgängerüberquerung an einer Stelle installiert wird, an welcher die Fußgänger aus Richtung Wambachstraße die Hauptstraße B8 sicher und seniorengerecht überqueren können.
Für den Ausbau der Gartenstraße belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 372.000,-€. Die in der Hauptstraße neu geplante Bushaltestelle wird voraussichtlich 83.000,-€ kosten. Für die Lichtzeichenanlage sind ca. 55.000,-€ eingeplant.
Die Pläne sind hier einsehbar:

HINWEIS: Um die folgenden Ansichten zu vergrößern, kann das jeweilige Bild angeklickt werden. Es öffnet sich eine entsprechende PDF-Datei.

Bild 1 – Gartenstraße zur B8:

Gartenstraße, die zwischen der Einmündung Hauptstraße und Kreuzung Berg-/Stein-/Gartenstraße auf eine neue Trasse verlegt wird. Auf der Hauptstraße, B8, ist die eingeplante Lichtzeichenanlage (Fußgängerampel) im Bereich der quer gestrichelten und fetten Linien erkennbar. Weiter ist erkennbar, dass der Wambachplatz barrierefrei umgebaut wird. Die Bushaltestelle in Richtung Limburg ist unmittelbar vor der Einmündung Gartenstraße geplant. Der Linienbus bleibt bei seinem „Halt“ auf der B8 zum Ein- und Aussteigen erhalten. Die Gartenstraße wird von der Einmündung B8, Hauptstraße, bis zur Kreuzung Berg-/Stein-/Gartenstraße mit einer Bitumendecke gebaut. Die Gehwege werden gepflastert. Zum Vergrößern Bild anklicken!

Bild 2 – Gartenstraße zwischen Obererbacher Straße und Kreuzung Berg-/Stein-/Gartenstraße:

Gartenstraße von der Kreuzung Obererbacher Straße bis vor den Kreuzungsbereich Berg-/Stein-/Gartenstraße. Fahrfläche und Bürgersteig werden höhengleich gebaut. In diesem Bereich soll die Straße komplett in einem Pflasterausbau erfolgen, wobei die Fahrfläche, Rinne und Bürgersteig je in einer anderen Farbe hergestellt werden. Zum Vergrößern Bild anklicken!